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Vorbereitungsassistenten und Demografischer Wandel

Die Folgen der Demografie  sind im ländlichen Raum intensiv zu spüren. Einerseits gehen immer mehr Praxen ohne Nachfolger in den Ruhestand und folglich kommen immer mehr Patienten mit Betreuungs- und Versorgungsbedarf in unsere Praxen. Uns fehlt für die Behandlung nicht nur Assistenzpersonal sondern schlichtweg auch Zahnärzte(innen).

Deshalb begrüße und unterstütze ich die Maßnahmen unserer KZV die hierfür 2019 ein Referat geschaffen hat und seit neusten Vorbereitungsassistenten auch finanziell fördert. Dies hätte ich mir nach dem Studium zwar auch gewünscht – inzwischen hat die Demografie die Lage der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen aber auch deutlich verändert. Deren negative Auswirkung für das Land, die Patienten und uns zu stoppen ist eine der Hauptaufgaben in der neuen Legislatur.

Ich sehe die Förderung als sinnvolle Maßnahme um den zahnärztlichen Nachwuchs im Land zu halten und zukünftig die Versorgung aufrecht zu erhalten.

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Selbstverwaltung als Ausdruck funktionierender Eigenverantwortung

Die zahnärztliche Selbstverwaltung ist ein wesentliches Grundprinzip des Sozialsystems in Deutschland. Sie entlastet den Staat durch die Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen und erlaubt der Zahnärzteschaft aktiv und eigenständig die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung in Deutschland mitzugestalten und sicherzustellen.

Als freiberufliche Zahnärztin mit Herzblut für ihre tägliche Arbeit weiß ich am besten, was die optimalen Rahmenbedingungen für meine Patienten sind. Ich möchte daher die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen nicht dezentralen und fremdbestimmten Einflüssen überlassen, sondern grundlegende gesundheitspolitische Entscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich mitgestalten und zusätzlich die gemeinwohlorientierte Bedeutung unseres Berufsstand weiter stärken. 

Seit mehreren Jahren engagiere ich mich schon aktiv in verschiedenen Gremien und Positionen in der Standespolitik (u.a. stellvertretende Kammerversammlungsvorsitzende seit 2019) und möchte gerne die gesammelten Erfahrungen sowie meine Überzeugung von der Idee des freiberuflichen und am Wohle des Patienten orientierten Berufsstandes in der Vertreterversammlung der KZV einbringen und weiter einen Beitrag zur fachgerechten Selbstbestimmung zahnärztlicher Interessen beitragen. Nur eine starke Selbstverwaltung auf Basis von eigenverantwortlichen und fachlich versierten Vertretern unseres Berufsstandes kann zu hohen Effizienzen und zur Stärkung des Gesundheitssektors führen. 

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Zügige Obergutachten statt Sozialgericht

Ich bin nun schon seit einigen Jahren als Obergutachter für ZE tätig und kann resümierend sagen, dass unser in Thüringen praktiziertes Gutachter- und Obergutachterverfahren eine gute und sinnvolle Einrichtung ist. Es ist effizient, relativ schnell und am wichtigsten, es wird durch zahnärztliche Kollegen geleitet und durchgeführt. Daraus resultiert fachliches Verständnis für den jeweiligen Patientenfall, sowie ein kollegiales Gespräch auf Augenhöhe. Im Grunde ist es ein Mediationsverfahren in ruhiger Atmosphäre, bei dem wir in den meisten Fällen sowohl für den Patienten wie auch den Behandler eine Lösung gefunden haben und dies unter Berücksichtigung der zahnärztlichen Richtlinien.  Auf Grund dieses doch über die Jahre gut funktionierenden Systems kann zum größten Teil ein unschöner und langwieriger Prozess vor dem Sozialgericht vermieden werden.  Gutachter-/Obergutachterverfahren von praktisch tätigen Zahnärzten und nicht eingerichteten Medizinischen Diensten der Krankenkassen sind ortsnah und effektiv, sparen Zeit und vor allem beim Obergutachten jahrelange Streitereien vor Gericht.  Für den Erhalt dieser Strukturen in Thüringen stehe ich.

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Freiberuflichkeit

Ich als Mensch mit der Berufung zur Zahnheilkunde leiste täglich und mit großer Freude meinen Beitrag zur Gesellschaft. Als Vorbild als Mensch als mit Tugenden und Pflichten bringt unserer Beruf ein Großes Maß an Freude mit sich. Ich erinnere mich an meinen Vorgänger wie er tief zufrieden seine Patienten versorgte. Wie ich nichts erstrebenswerteres empfand als ebenso diese Zufriedenheit zu erreichen – was jeden einzelnen Zufrieden machen kann ist eine Frage seiner persönlichen Werte. 

Was es aber unbedingt braucht sind freiberufliche Rahmenbedingungen. Unabhängigkeit in der Diagnose- und Therapiefreiheit gepaart mit der fachlichen Qualifikation, einem gesunden ethisch, moralischen Kompass und dem notwendigen Einfühlungsvermögen unseres Berufes. Und dann gelingt es gemeinsam mit einem ebenso gesundem, wie geistig fittem Team eine qualitativ hochwertige und individuelle zahnmedizinische Leistung am Patienten erbringen. 

Als Zahnarzt ist man eigenverantwortlich in sach- persönlicher Weisungsfreiheit tätig. Sofern aber Bedingungen wie ungenügende Honorierung der Leistung, stark steigende Ausgaben, Zwänge vom Verordnungsgeber und Personalmangel auf den einzelnen permanent treffen, wird die „Dienstleistung höherer Art“ zur Phrase degradiert. 

Diese Weisungsungebundenheit und Entscheidungsfreiheit innerhalb der spezifischen Berufsausübung ist entscheidendes Essential der Freiberuflichkeit und daher eine in den Berufsordnungen manifestierte Berufspflicht. Der Zahnarzt erbringt als Angehöriger eines Freien Berufs „Dienstleistungen höherer Art“, was sich in der Unabhängigkeit der Berufsausübung spiegelt. Auf das „Wie“ der zahnärztlichen Leistungserbringung haben Dritte keinen Einfluss. 

Irrelevant ist es ob man selbstständig tätig oder in einem Angestelltenverhältnis ist. 

Entscheidend ist, dass die Unabhängigkeit des Zahnarztes im Hinblick auf die Diagnose- und Therapiefreiheit gewahrt bleibt.

Die Berufsausübungsfreiheit ist die Basis seiner zahnärztlichen Tätigkeit. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu seinen Patienten hat oberste Priorität. Dazu gehören die absolute

Verschwiegenheit im Sinne der Wahrung des Berufsgeheimnisses, das Eintreten für das wohlverstandene Interesse der Patienten und das Vermeiden jeglicher Interessenkonflikte.

Freiberuflichkeit ist ein Grundwert des zahnärztlichen Berufsstandes. Ein Wert, der nicht Selbstzweck, sondern Herausforderung und Verpflichtung zugleich ist. Freiberuflich tätige Zahnärzte gewährleisten eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland und stehen als Heilberuf zu ihrer ethischen und sozialen Verantwortung. Therapiefreiheit, Berufsausübungsfreiheit und das Recht der Patienten auf freie Arztwahl sind Eckpfeiler einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung der Menschen in unserer Gesellschaft.

Trotz zunehmenden Ökonomisierung ist der zahnärztliche Beruf ein Heilberuf sowie ein ruhiges Gewissen ein sanftes Ruhekissen.

Dafür stehe ich.

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Fortbildungspflicht gemäß §95d SGB V

Seit 2004 besteht für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte die Pflicht zum Nachweis entsprechender Fortbildung anhand von Fortbildungspunkten. Daran haben wir uns irgendwie gewöhnt und weisen pflichtbewusst alle 5 Jahre unsere entsprechenden Punkte nach.

Aber, brauchen wir das tatsächlich?

Als niedergelassener, wissbegieriger und  an neuen Entwicklungen interessierter Kollege, und insbesondere auch als Vorsitzender der Mitteldeutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bin ich der Meinung, dass es solch einer Pflicht nicht bedarf. Um eine erfolgreiche Praxis und von den Patienten und in der Gesellschaft anerkannter  (Zahn-)Arzt zu sein ist es selbstverständlich, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Auch wenn in den nächsten Jahren von einem Zahnarztmangel auszugehen ist, so werden sich am Ende nur die Kolleginnen und Kollegen behaupten, die entsprechend fortgebildet sind und damit die nötige fachliche Kompetenz aufweisen.

Selbstverständlich können wir als Liste „KZV 4.0“ keine Gesetzesänderung versprechen und umsetzen. Wir möchten aber auch mit diesem Statement unsere Philosophie einer zukunftsorientierten und praxisnahen (Kassen-)Zahnmedizin in Thüringen verdeutlichen und versprechen Ihnen, alles zu tun, um weitere Regularien und Zwänge für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu verhindern. Bis dahin werden wir alles daran setzen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht in der seit Jahren bewährten niederschwelligen Art und Weise in Thüringen weiter praktiziert wird.

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Wirtschaftlichkeitsprüfung – fair und kollegial

Das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung ist für die Kollegenschaft unangenehm und nervenaufreibend zugleich. Deshalb habe ich Prüfungen immer kollegial und auf Augenhöhe durchgeführt. Natürlich soll niemand wissentlich oder aus Versehen sich zu Unrecht auf dem Rücken der Kollegenschaft bereichern – denn am Ende geht es aus unserem gemeinschaftlichen Topf. Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollten aber beratend und nicht belehrend sein. Ziel ist es, die vom Gesetzgeber geforderten Kontrollmechanismen durchzuführen, dabei eine richtlinienkonforme Leistungserbringung aber nicht zu bestrafen und Besonderheiten der Praxis (Neugründung, Betreuung von Altersheimen usw.) zu beachten. Das heißt Leistungen die erbracht wurden, sollten auch zur Abrechnung gebracht und nicht aus Angst vor Regressen vorsorglich weggelassen werden. Zahnärztliche Kollegen, die der Prüfstelle als Sachverständige zur Seite gestellt werden, sollten nicht nur fachlich kompetent sein, sondern auch ein Hohes Maß an Empathie besitzen.

Für ein solche Art von Wirtschaftlichkeitsprüfung stehe ich.

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Kollegiale Beratung statt staatliche Prüfung

Der gemeinsame Bundesausschuss fasste im Dezember 2020 Beschlüsse zur systematischen PAR-Behandlung, welche seit dem 01.07.2021 durch die Zahnärzte und Zahnärztinnen in Thüringen umgesetzt werden. 

Endlich konnten durch die Bemühungen der KZVen Richtlinien und Gebührenpositionen eingeführt werden, die nicht nur dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen, sondern auch durch die Neugestaltung des Parodontalstatus und des strukturellen Aufbaus der PAR-Behandlung neue Qualitäten in der Behandlung für Behandler und Patient eröffnen. 

Seither bemühte sich die Zahnärzteschaft diese adäquat und regelkonform umzusetzen.

Doch in jeder Neuerung stecken Tücken und nicht immer ist eine einwandfreie Umsetzung ad hoc möglich. 

Zu diesem Zwecke steht unseren Kolleginnen und Kollegen in Thüringen die Möglichkeit zu einem kollegialen Gespräch in der PAR-Beratungskommission offen. Ziel soll es immer sein, auf Augenhöhe Hand in Hand in der Gesprächsführung auf fehlende Systematiken oder Missverständnisse bei der Interpretation der Abrechnungsbestimmungen hinzuweisen und somit zeitaufwendige, teure und nervenzerreibende Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden und eine qualitätsgerechte Umsetzung zu fördern.

Wir unterstützen das Modell des kollegialen Austausches unter Kollegen und stehen für eigenverantwortliche, qualitätssichernde Maßnahmen dieser Art im Verantwortungsbereich der KZV Thüringen. 

Wir brauchen keine staatlich verordnete sektorenübergreifende Qualitätsprüfung und -sicherung, vielmehr stehen wir Thüringer Zahnärzte seit jeher für verantwortungsbewusste Zahnmedizin und deren eigenverantwortliche Durchführung und Controlling.

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Wahlen 2022

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanidaten und Themen der Liste KZV 4.0 vorstellen.

Uns eint der Gedanke, dass Standespolitik nur erfolgreich sein kann, wenn sie von Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis gestaltet wird. Denn nur wer die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen täglich “zu spüren bekommt“, kann für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte Verhandlungen führen.

Informieren Sie sich gern über unsere Sicht auf die drängendsten Themen des Berufsstandes. Ihre Unterstützung würde uns sehr freuen.

Herzlichst, Ihre Kandidaten der Liste KZV 4.0