Kategorien
Allgemein

Freiberuflichkeit

Ich als Mensch mit der Berufung zur Zahnheilkunde leiste täglich und mit großer Freude meinen Beitrag zur Gesellschaft. Als Vorbild als Mensch als mit Tugenden und Pflichten bringt unserer Beruf ein Großes Maß an Freude mit sich. Ich erinnere mich an meinen Vorgänger wie er tief zufrieden seine Patienten versorgte. Wie ich nichts erstrebenswerteres empfand als ebenso diese Zufriedenheit zu erreichen – was jeden einzelnen Zufrieden machen kann ist eine Frage seiner persönlichen Werte. 

Was es aber unbedingt braucht sind freiberufliche Rahmenbedingungen. Unabhängigkeit in der Diagnose- und Therapiefreiheit gepaart mit der fachlichen Qualifikation, einem gesunden ethisch, moralischen Kompass und dem notwendigen Einfühlungsvermögen unseres Berufes. Und dann gelingt es gemeinsam mit einem ebenso gesundem, wie geistig fittem Team eine qualitativ hochwertige und individuelle zahnmedizinische Leistung am Patienten erbringen. 

Als Zahnarzt ist man eigenverantwortlich in sach- persönlicher Weisungsfreiheit tätig. Sofern aber Bedingungen wie ungenügende Honorierung der Leistung, stark steigende Ausgaben, Zwänge vom Verordnungsgeber und Personalmangel auf den einzelnen permanent treffen, wird die „Dienstleistung höherer Art“ zur Phrase degradiert. 

Diese Weisungsungebundenheit und Entscheidungsfreiheit innerhalb der spezifischen Berufsausübung ist entscheidendes Essential der Freiberuflichkeit und daher eine in den Berufsordnungen manifestierte Berufspflicht. Der Zahnarzt erbringt als Angehöriger eines Freien Berufs „Dienstleistungen höherer Art“, was sich in der Unabhängigkeit der Berufsausübung spiegelt. Auf das „Wie“ der zahnärztlichen Leistungserbringung haben Dritte keinen Einfluss. 

Irrelevant ist es ob man selbstständig tätig oder in einem Angestelltenverhältnis ist. 

Entscheidend ist, dass die Unabhängigkeit des Zahnarztes im Hinblick auf die Diagnose- und Therapiefreiheit gewahrt bleibt.

Die Berufsausübungsfreiheit ist die Basis seiner zahnärztlichen Tätigkeit. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu seinen Patienten hat oberste Priorität. Dazu gehören die absolute

Verschwiegenheit im Sinne der Wahrung des Berufsgeheimnisses, das Eintreten für das wohlverstandene Interesse der Patienten und das Vermeiden jeglicher Interessenkonflikte.

Freiberuflichkeit ist ein Grundwert des zahnärztlichen Berufsstandes. Ein Wert, der nicht Selbstzweck, sondern Herausforderung und Verpflichtung zugleich ist. Freiberuflich tätige Zahnärzte gewährleisten eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland und stehen als Heilberuf zu ihrer ethischen und sozialen Verantwortung. Therapiefreiheit, Berufsausübungsfreiheit und das Recht der Patienten auf freie Arztwahl sind Eckpfeiler einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung der Menschen in unserer Gesellschaft.

Trotz zunehmenden Ökonomisierung ist der zahnärztliche Beruf ein Heilberuf sowie ein ruhiges Gewissen ein sanftes Ruhekissen.

Dafür stehe ich.

Kategorien
Allgemein

Fortbildungspflicht gemäß §95d SGB V

Seit 2004 besteht für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte die Pflicht zum Nachweis entsprechender Fortbildung anhand von Fortbildungspunkten. Daran haben wir uns irgendwie gewöhnt und weisen pflichtbewusst alle 5 Jahre unsere entsprechenden Punkte nach.

Aber, brauchen wir das tatsächlich?

Als niedergelassener, wissbegieriger und  an neuen Entwicklungen interessierter Kollege, und insbesondere auch als Vorsitzender der Mitteldeutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bin ich der Meinung, dass es solch einer Pflicht nicht bedarf. Um eine erfolgreiche Praxis und von den Patienten und in der Gesellschaft anerkannter  (Zahn-)Arzt zu sein ist es selbstverständlich, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden. Auch wenn in den nächsten Jahren von einem Zahnarztmangel auszugehen ist, so werden sich am Ende nur die Kolleginnen und Kollegen behaupten, die entsprechend fortgebildet sind und damit die nötige fachliche Kompetenz aufweisen.

Selbstverständlich können wir als Liste „KZV 4.0“ keine Gesetzesänderung versprechen und umsetzen. Wir möchten aber auch mit diesem Statement unsere Philosophie einer zukunftsorientierten und praxisnahen (Kassen-)Zahnmedizin in Thüringen verdeutlichen und versprechen Ihnen, alles zu tun, um weitere Regularien und Zwänge für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu verhindern. Bis dahin werden wir alles daran setzen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht in der seit Jahren bewährten niederschwelligen Art und Weise in Thüringen weiter praktiziert wird.

Kategorien
Allgemein

Wirtschaftlichkeitsprüfung – fair und kollegial

Das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung ist für die Kollegenschaft unangenehm und nervenaufreibend zugleich. Deshalb habe ich Prüfungen immer kollegial und auf Augenhöhe durchgeführt. Natürlich soll niemand wissentlich oder aus Versehen sich zu Unrecht auf dem Rücken der Kollegenschaft bereichern – denn am Ende geht es aus unserem gemeinschaftlichen Topf. Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollten aber beratend und nicht belehrend sein. Ziel ist es, die vom Gesetzgeber geforderten Kontrollmechanismen durchzuführen, dabei eine richtlinienkonforme Leistungserbringung aber nicht zu bestrafen und Besonderheiten der Praxis (Neugründung, Betreuung von Altersheimen usw.) zu beachten. Das heißt Leistungen die erbracht wurden, sollten auch zur Abrechnung gebracht und nicht aus Angst vor Regressen vorsorglich weggelassen werden. Zahnärztliche Kollegen, die der Prüfstelle als Sachverständige zur Seite gestellt werden, sollten nicht nur fachlich kompetent sein, sondern auch ein Hohes Maß an Empathie besitzen.

Für ein solche Art von Wirtschaftlichkeitsprüfung stehe ich.

Kategorien
Allgemein

Kollegiale Beratung statt staatliche Prüfung

Der gemeinsame Bundesausschuss fasste im Dezember 2020 Beschlüsse zur systematischen PAR-Behandlung, welche seit dem 01.07.2021 durch die Zahnärzte und Zahnärztinnen in Thüringen umgesetzt werden. 

Endlich konnten durch die Bemühungen der KZVen Richtlinien und Gebührenpositionen eingeführt werden, die nicht nur dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen, sondern auch durch die Neugestaltung des Parodontalstatus und des strukturellen Aufbaus der PAR-Behandlung neue Qualitäten in der Behandlung für Behandler und Patient eröffnen. 

Seither bemühte sich die Zahnärzteschaft diese adäquat und regelkonform umzusetzen.

Doch in jeder Neuerung stecken Tücken und nicht immer ist eine einwandfreie Umsetzung ad hoc möglich. 

Zu diesem Zwecke steht unseren Kolleginnen und Kollegen in Thüringen die Möglichkeit zu einem kollegialen Gespräch in der PAR-Beratungskommission offen. Ziel soll es immer sein, auf Augenhöhe Hand in Hand in der Gesprächsführung auf fehlende Systematiken oder Missverständnisse bei der Interpretation der Abrechnungsbestimmungen hinzuweisen und somit zeitaufwendige, teure und nervenzerreibende Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden und eine qualitätsgerechte Umsetzung zu fördern.

Wir unterstützen das Modell des kollegialen Austausches unter Kollegen und stehen für eigenverantwortliche, qualitätssichernde Maßnahmen dieser Art im Verantwortungsbereich der KZV Thüringen. 

Wir brauchen keine staatlich verordnete sektorenübergreifende Qualitätsprüfung und -sicherung, vielmehr stehen wir Thüringer Zahnärzte seit jeher für verantwortungsbewusste Zahnmedizin und deren eigenverantwortliche Durchführung und Controlling.

Kategorien
Finanzen

Kein Einfrieren von Budget & Punktwert

Der aktuelle Entwurf zur Reform der Krankenkassenfinanzen sieht nach mehr als einem Jahrzehnt wieder eine strenge Budgetierung für zahnärztliche Leistungen vor. Mit diesem Budget sollen obendrein auch alle zwischenzeitlich neu eingeführten Leistungen abgegolten werden.

Also mehr zum selben Preis – so sieht das Sparkonzept aus dem Ministerium aus.

Schlimmer noch, auch die Entwicklung der Punktwerte soll entgegen der seit Jahren bewährten Systematik nun von vornherein begrenzt werden.

Wir fordern den Gesetzgeber eindringlich auf, die entsprechenden Passagen im § 85 Abs. 2d und Abs. 3a des Referentenentwurfes SOFORT zu streichen.

Seit fünf Jahren begleite ich, die Punktwertverhandlungen in Thüringen. Steigerungen der Punktwerte konnten stets anhand nachweisbarer Veränderungen in der Praxis und anhand der Veränderungsrate der Grundlohnsumme für die Kolleginnen und Kollegen realisiert werden.

Dies war nicht immer einfach, es geschah aber weitestgehend in einem vertragspartnerschaftlichen Verhältnis mit den Krankenkassen in Thüringen. 

Veränderungen des Leistungsumfangs wie beispielsweise

  • Alters- und Behindertenbetreuung
  • Compositefüllungen bei unter 15-jährigen
  • neue Systematik der Parodontitis-Behandlung
  • Unterkiefer-Protrusionsschiene

wurden dabei immer berücksichtigt.

Mit dem vorliegenden Entwurf will der Gesetzgeber die Verhandlungen auf Landesebene faktisch kassieren und die Höhe der Ausgaben per Gesetz festlegen.

Jetzt soll bei Zahnärztinnen & Zahnärzten also das Geld gespart werden, welches an anderer Stelle mit vollen Händen ausgegeben wird. Die Kassen müssen immer mehr für gesetzlich verordnete Maßnahmen aufwenden, sodass für die klassischen Leistungserbringer schlicht das Geld ausgeht.

Dabei geht von der vertragszahnärztlichen Versorgung seit Jahren keine Gefahr für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Im Jahr 1980 stellten die zahnärztlichen Leistungen noch knapp 15% der Gesamtausgaben dar. 2000 waren es nur noch 9%, heute ist der Anteil auf unter 7% gesunken. Dies trotz Aufhebung der strikten Budgetierung und Degression. Das ist Erfolg und Konsequenz einer immer stärker präventionsorientiert ausgerichteten zahnmedizinischen Versorgung – den Dank hätte ich mir anders vorgestellt.

Budgetierende Obergrenzen und eine de facto Absenkung der Honorare vor dem Hintergrund von Inflation und notwendigen Gehaltssteigerungen für unsere Mitarbeiter, entzieht den Praxen die betriebswirtschaftliche Basis.

So kann eine flächendeckende, wohnortnahe und moderne Zahnmedizin nicht realisiert werden!

Zeigen Sie Ihren Unmut und unterschreiben den offenen Brief.

Kategorien
Allgemein

Wahlen 2022

Liebe Kolleginnen & Kollegen,

auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanidaten und Themen der Liste KZV 4.0 vorstellen.

Uns eint der Gedanke, dass Standespolitik nur erfolgreich sein kann, wenn sie von Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis gestaltet wird. Denn nur wer die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen täglich “zu spüren bekommt“, kann für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte Verhandlungen führen.

Informieren Sie sich gern über unsere Sicht auf die drängendsten Themen des Berufsstandes. Ihre Unterstützung würde uns sehr freuen.

Herzlichst, Ihre Kandidaten der Liste KZV 4.0

Kategorien
Digitalisierung

Kein Konnektortausch

Die aktuell in den Praxen genutzten TI Konnektoren sollen nach dem Willen der gematik ab Ende des Jahres ausgetauscht werden. Bisher wurde dieser Tausch als technisch alternativlose „sicherste Lösung“ dargestellt.

Recherchen des c‘t Magazin haben nunmehr das Gegenteil herausgefunden. Für alle eingesetzten Geräte bestünden wesentlich günstigere Alternativen zum kostspieligen Gerätewechsel.

Wir lehnen den Konnektortausch einstimmig ab und fordern den Gesetzgeber auf, umgehend die Alternativen umzusetzen. Es ist schlicht absurd, gleichzeitig Budget & Punktwerte für die Krankenversorgung einzufrieren und Millionen für unnötige Konnektoren auszugeben.

Mehr zum Thema Digitalisierung.