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Kollegiale Beratung statt staatliche Prüfung

Der gemeinsame Bundesausschuss fasste im Dezember 2020 Beschlüsse zur systematischen PAR-Behandlung, welche seit dem 01.07.2021 durch die Zahnärzte und Zahnärztinnen in Thüringen umgesetzt werden. 

Endlich konnten durch die Bemühungen der KZVen Richtlinien und Gebührenpositionen eingeführt werden, die nicht nur dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen, sondern auch durch die Neugestaltung des Parodontalstatus und des strukturellen Aufbaus der PAR-Behandlung neue Qualitäten in der Behandlung für Behandler und Patient eröffnen. 

Seither bemühte sich die Zahnärzteschaft diese adäquat und regelkonform umzusetzen.

Doch in jeder Neuerung stecken Tücken und nicht immer ist eine einwandfreie Umsetzung ad hoc möglich. 

Zu diesem Zwecke steht unseren Kolleginnen und Kollegen in Thüringen die Möglichkeit zu einem kollegialen Gespräch in der PAR-Beratungskommission offen. Ziel soll es immer sein, auf Augenhöhe Hand in Hand in der Gesprächsführung auf fehlende Systematiken oder Missverständnisse bei der Interpretation der Abrechnungsbestimmungen hinzuweisen und somit zeitaufwendige, teure und nervenzerreibende Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden und eine qualitätsgerechte Umsetzung zu fördern.

Wir unterstützen das Modell des kollegialen Austausches unter Kollegen und stehen für eigenverantwortliche, qualitätssichernde Maßnahmen dieser Art im Verantwortungsbereich der KZV Thüringen. 

Wir brauchen keine staatlich verordnete sektorenübergreifende Qualitätsprüfung und -sicherung, vielmehr stehen wir Thüringer Zahnärzte seit jeher für verantwortungsbewusste Zahnmedizin und deren eigenverantwortliche Durchführung und Controlling.