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Vorbereitungsassistenten und Demografischer Wandel

Die Folgen der Demografie  sind im ländlichen Raum intensiv zu spüren. Einerseits gehen immer mehr Praxen ohne Nachfolger in den Ruhestand und folglich kommen immer mehr Patienten mit Betreuungs- und Versorgungsbedarf in unsere Praxen. Uns fehlt für die Behandlung nicht nur Assistenzpersonal sondern schlichtweg auch Zahnärzte(innen).

Deshalb begrüße und unterstütze ich die Maßnahmen unserer KZV die hierfür 2019 ein Referat geschaffen hat und seit neusten Vorbereitungsassistenten auch finanziell fördert. Dies hätte ich mir nach dem Studium zwar auch gewünscht – inzwischen hat die Demografie die Lage der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen aber auch deutlich verändert. Deren negative Auswirkung für das Land, die Patienten und uns zu stoppen ist eine der Hauptaufgaben in der neuen Legislatur.

Ich sehe die Förderung als sinnvolle Maßnahme um den zahnärztlichen Nachwuchs im Land zu halten und zukünftig die Versorgung aufrecht zu erhalten.

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Selbstverwaltung als Ausdruck funktionierender Eigenverantwortung

Die zahnärztliche Selbstverwaltung ist ein wesentliches Grundprinzip des Sozialsystems in Deutschland. Sie entlastet den Staat durch die Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen und erlaubt der Zahnärzteschaft aktiv und eigenständig die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung in Deutschland mitzugestalten und sicherzustellen.

Als freiberufliche Zahnärztin mit Herzblut für ihre tägliche Arbeit weiß ich am besten, was die optimalen Rahmenbedingungen für meine Patienten sind. Ich möchte daher die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen nicht dezentralen und fremdbestimmten Einflüssen überlassen, sondern grundlegende gesundheitspolitische Entscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich mitgestalten und zusätzlich die gemeinwohlorientierte Bedeutung unseres Berufsstand weiter stärken. 

Seit mehreren Jahren engagiere ich mich schon aktiv in verschiedenen Gremien und Positionen in der Standespolitik (u.a. stellvertretende Kammerversammlungsvorsitzende seit 2019) und möchte gerne die gesammelten Erfahrungen sowie meine Überzeugung von der Idee des freiberuflichen und am Wohle des Patienten orientierten Berufsstandes in der Vertreterversammlung der KZV einbringen und weiter einen Beitrag zur fachgerechten Selbstbestimmung zahnärztlicher Interessen beitragen. Nur eine starke Selbstverwaltung auf Basis von eigenverantwortlichen und fachlich versierten Vertretern unseres Berufsstandes kann zu hohen Effizienzen und zur Stärkung des Gesundheitssektors führen. 

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Zügige Obergutachten statt Sozialgericht

Ich bin nun schon seit einigen Jahren als Obergutachter für ZE tätig und kann resümierend sagen, dass unser in Thüringen praktiziertes Gutachter- und Obergutachterverfahren eine gute und sinnvolle Einrichtung ist. Es ist effizient, relativ schnell und am wichtigsten, es wird durch zahnärztliche Kollegen geleitet und durchgeführt. Daraus resultiert fachliches Verständnis für den jeweiligen Patientenfall, sowie ein kollegiales Gespräch auf Augenhöhe. Im Grunde ist es ein Mediationsverfahren in ruhiger Atmosphäre, bei dem wir in den meisten Fällen sowohl für den Patienten wie auch den Behandler eine Lösung gefunden haben und dies unter Berücksichtigung der zahnärztlichen Richtlinien.  Auf Grund dieses doch über die Jahre gut funktionierenden Systems kann zum größten Teil ein unschöner und langwieriger Prozess vor dem Sozialgericht vermieden werden.  Gutachter-/Obergutachterverfahren von praktisch tätigen Zahnärzten und nicht eingerichteten Medizinischen Diensten der Krankenkassen sind ortsnah und effektiv, sparen Zeit und vor allem beim Obergutachten jahrelange Streitereien vor Gericht.  Für den Erhalt dieser Strukturen in Thüringen stehe ich.