Kategorien
Allgemein

Zügige Obergutachten statt Sozialgericht

Ich bin nun schon seit einigen Jahren als Obergutachter für ZE tätig und kann resümierend sagen, dass unser in Thüringen praktiziertes Gutachter- und Obergutachterverfahren eine gute und sinnvolle Einrichtung ist. Es ist effizient, relativ schnell und am wichtigsten, es wird durch zahnärztliche Kollegen geleitet und durchgeführt. Daraus resultiert fachliches Verständnis für den jeweiligen Patientenfall, sowie ein kollegiales Gespräch auf Augenhöhe. Im Grunde ist es ein Mediationsverfahren in ruhiger Atmosphäre, bei dem wir in den meisten Fällen sowohl für den Patienten wie auch den Behandler eine Lösung gefunden haben und dies unter Berücksichtigung der zahnärztlichen Richtlinien.  Auf Grund dieses doch über die Jahre gut funktionierenden Systems kann zum größten Teil ein unschöner und langwieriger Prozess vor dem Sozialgericht vermieden werden.  Gutachter-/Obergutachterverfahren von praktisch tätigen Zahnärzten und nicht eingerichteten Medizinischen Diensten der Krankenkassen sind ortsnah und effektiv, sparen Zeit und vor allem beim Obergutachten jahrelange Streitereien vor Gericht.  Für den Erhalt dieser Strukturen in Thüringen stehe ich.