Aktuelles

Finanzen

Der aktuelle Referentenentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen beinhaltet:

  • die Begrenzung der Punktwertsteigerungen für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz auf höchstens die um 0,75% verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,50% verminderte Grundlohnrate für 2024
  • die Begrenzung des Wachstums des Ausgabenvolumens für die Gesamtheit der zahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz auf höchstens die um 0,75% verminderte Grundlohnrate im Jahr 2023 sowie auf höchstens die um 1,5% verminderte Grundlohnrate in 2024.

Damit werden die künftigen Punktwertverhandlungen im Vorfeld gedeckelt und die Budgetobergrenze wieder eingeführt. Für die Praxen bedeutet dies eine doppelte Belastung:

  • eine strikte Budgetierung des Gesamtvolumens
  • noch zusätzlich die Begrenzung der Honorare für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen.

Daher fordern wir sofort § 85 Abs. 2d und Abs. 3a des Referentenentwurfes zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen zu streichen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Digitalisierung

Die TI hat in den vergangenen Jahren vor Allem für Verdruss in unseren Praxen gesorgt. Seit 01.07.22 ist dagegen mit dem elektronischen HKP endlich ein echter Nutzen entstanden.

Anstatt die Digitalisierung pauschal abzulehnen, möchten wir den Mehrwert derartiger Projekte besser erklären und die Praxen frühzeitig und für alle verständlich auf Neues vorbereiten.

In den entsprechenden Gremien wollen wir nicht kommentieren was schon längst beschlossen ist, sondern aktiv Einfluss nehmen, damit wir alle von der Digitalisierung profitieren.