Der aktuelle Entwurf zur Reform der Krankenkassenfinanzen sieht nach mehr als einem Jahrzehnt wieder eine strenge Budgetierung für zahnärztliche Leistungen vor. Mit diesem Budget sollen obendrein auch alle zwischenzeitlich neu eingeführten Leistungen abgegolten werden.
Also mehr zum selben Preis – so sieht das Sparkonzept aus dem Ministerium aus.
Schlimmer noch, auch die Entwicklung der Punktwerte soll entgegen der seit Jahren bewährten Systematik nun von vornherein begrenzt werden.
Wir fordern den Gesetzgeber eindringlich auf, die entsprechenden Passagen im § 85 Abs. 2d und Abs. 3a des Referentenentwurfes SOFORT zu streichen.
Seit fünf Jahren begleite ich, die Punktwertverhandlungen in Thüringen. Steigerungen der Punktwerte konnten stets anhand nachweisbarer Veränderungen in der Praxis und anhand der Veränderungsrate der Grundlohnsumme für die Kolleginnen und Kollegen realisiert werden.
Dies war nicht immer einfach, es geschah aber weitestgehend in einem vertragspartnerschaftlichen Verhältnis mit den Krankenkassen in Thüringen.
Veränderungen des Leistungsumfangs wie beispielsweise
- Alters- und Behindertenbetreuung
- Compositefüllungen bei unter 15-jährigen
- neue Systematik der Parodontitis-Behandlung
- Unterkiefer-Protrusionsschiene
wurden dabei immer berücksichtigt.
Mit dem vorliegenden Entwurf will der Gesetzgeber die Verhandlungen auf Landesebene faktisch kassieren und die Höhe der Ausgaben per Gesetz festlegen.
Jetzt soll bei Zahnärztinnen & Zahnärzten also das Geld gespart werden, welches an anderer Stelle mit vollen Händen ausgegeben wird. Die Kassen müssen immer mehr für gesetzlich verordnete Maßnahmen aufwenden, sodass für die klassischen „Leistungserbringer„ schlicht das Geld ausgeht.
Dabei geht von der vertragszahnärztlichen Versorgung seit Jahren keine Gefahr für die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Im Jahr 1980 stellten die zahnärztlichen Leistungen noch knapp 15% der Gesamtausgaben dar. 2000 waren es nur noch 9%, heute ist der Anteil auf unter 7% gesunken. Dies trotz Aufhebung der strikten Budgetierung und Degression. Das ist Erfolg und Konsequenz einer immer stärker präventionsorientiert ausgerichteten zahnmedizinischen Versorgung – den Dank hätte ich mir anders vorgestellt.
Budgetierende Obergrenzen und eine de facto Absenkung der Honorare vor dem Hintergrund von Inflation und notwendigen Gehaltssteigerungen für unsere Mitarbeiter, entzieht den Praxen die betriebswirtschaftliche Basis.
So kann eine flächendeckende, wohnortnahe und moderne Zahnmedizin nicht realisiert werden!
Zeigen Sie Ihren Unmut und unterschreiben den offenen Brief.