Ich als Mensch mit der Berufung zur Zahnheilkunde leiste täglich und mit großer Freude meinen Beitrag zur Gesellschaft. Als Vorbild als Mensch als mit Tugenden und Pflichten bringt unserer Beruf ein Großes Maß an Freude mit sich. Ich erinnere mich an meinen Vorgänger wie er tief zufrieden seine Patienten versorgte. Wie ich nichts erstrebenswerteres empfand als ebenso diese Zufriedenheit zu erreichen – was jeden einzelnen Zufrieden machen kann ist eine Frage seiner persönlichen Werte.
Was es aber unbedingt braucht sind freiberufliche Rahmenbedingungen. Unabhängigkeit in der Diagnose- und Therapiefreiheit gepaart mit der fachlichen Qualifikation, einem gesunden ethisch, moralischen Kompass und dem notwendigen Einfühlungsvermögen unseres Berufes. Und dann gelingt es gemeinsam mit einem ebenso gesundem, wie geistig fittem Team eine qualitativ hochwertige und individuelle zahnmedizinische Leistung am Patienten erbringen.
Als Zahnarzt ist man eigenverantwortlich in sach- persönlicher Weisungsfreiheit tätig. Sofern aber Bedingungen wie ungenügende Honorierung der Leistung, stark steigende Ausgaben, Zwänge vom Verordnungsgeber und Personalmangel auf den einzelnen permanent treffen, wird die „Dienstleistung höherer Art“ zur Phrase degradiert.
Diese Weisungsungebundenheit und Entscheidungsfreiheit innerhalb der spezifischen Berufsausübung ist entscheidendes Essential der Freiberuflichkeit und daher eine in den Berufsordnungen manifestierte Berufspflicht. Der Zahnarzt erbringt als Angehöriger eines Freien Berufs „Dienstleistungen höherer Art“, was sich in der Unabhängigkeit der Berufsausübung spiegelt. Auf das „Wie“ der zahnärztlichen Leistungserbringung haben Dritte keinen Einfluss.
Irrelevant ist es ob man selbstständig tätig oder in einem Angestelltenverhältnis ist.
Entscheidend ist, dass die Unabhängigkeit des Zahnarztes im Hinblick auf die Diagnose- und Therapiefreiheit gewahrt bleibt.
Die Berufsausübungsfreiheit ist die Basis seiner zahnärztlichen Tätigkeit. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu seinen Patienten hat oberste Priorität. Dazu gehören die absolute
Verschwiegenheit im Sinne der Wahrung des Berufsgeheimnisses, das Eintreten für das wohlverstandene Interesse der Patienten und das Vermeiden jeglicher Interessenkonflikte.
Freiberuflichkeit ist ein Grundwert des zahnärztlichen Berufsstandes. Ein Wert, der nicht Selbstzweck, sondern Herausforderung und Verpflichtung zugleich ist. Freiberuflich tätige Zahnärzte gewährleisten eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Deutschland und stehen als Heilberuf zu ihrer ethischen und sozialen Verantwortung. Therapiefreiheit, Berufsausübungsfreiheit und das Recht der Patienten auf freie Arztwahl sind Eckpfeiler einer flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung der Menschen in unserer Gesellschaft.
Trotz zunehmenden Ökonomisierung ist der zahnärztliche Beruf ein Heilberuf sowie ein ruhiges Gewissen ein sanftes Ruhekissen.
Dafür stehe ich.