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Selbstverwaltung als Ausdruck funktionierender Eigenverantwortung

Die zahnärztliche Selbstverwaltung ist ein wesentliches Grundprinzip des Sozialsystems in Deutschland. Sie entlastet den Staat durch die Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen und erlaubt der Zahnärzteschaft aktiv und eigenständig die bestmögliche zahnmedizinische Versorgung in Deutschland mitzugestalten und sicherzustellen.

Als freiberufliche Zahnärztin mit Herzblut für ihre tägliche Arbeit weiß ich am besten, was die optimalen Rahmenbedingungen für meine Patienten sind. Ich möchte daher die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen nicht dezentralen und fremdbestimmten Einflüssen überlassen, sondern grundlegende gesundheitspolitische Entscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich mitgestalten und zusätzlich die gemeinwohlorientierte Bedeutung unseres Berufsstand weiter stärken. 

Seit mehreren Jahren engagiere ich mich schon aktiv in verschiedenen Gremien und Positionen in der Standespolitik (u.a. stellvertretende Kammerversammlungsvorsitzende seit 2019) und möchte gerne die gesammelten Erfahrungen sowie meine Überzeugung von der Idee des freiberuflichen und am Wohle des Patienten orientierten Berufsstandes in der Vertreterversammlung der KZV einbringen und weiter einen Beitrag zur fachgerechten Selbstbestimmung zahnärztlicher Interessen beitragen. Nur eine starke Selbstverwaltung auf Basis von eigenverantwortlichen und fachlich versierten Vertretern unseres Berufsstandes kann zu hohen Effizienzen und zur Stärkung des Gesundheitssektors führen. 

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